1.Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Geschäftsbedingungen als verbindlich angenommen. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und
schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind
rechtsunwirksam soweit sie nicht schriftlich bestätigt worden sind. Wir sind
berechtigt die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
2. Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag wird erst durch Lieferung
Übergabe oder schriftliche Annahme des Kaufangebotes des Kunden geschlossen.
3. Preise
Es gelten die von uns festgelegten Preise und Bedingungen der
Auftragsbestätigung. Von uns genannte Preise sind Tagespreise zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung. Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer. Versand, Versandverpackungen und vom Kunden gewünschte
Transportversicherungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Lieferzeiten und Lieferbedingungen
Unsere Lieferzeiten betragen in der Regel 3 - 4 Werktage sofern der Artikel
lieferbar ist. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Lieferfristen beginnen mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Sämtliche
Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Belieferung. Lieferverzug tritt
nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem
Verkäufer die Lieferung erschweren oder unmöglich machen. In diesen Fällen kann
der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Bei Lieferverzug, den die Firma Da-Ti
Computer zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über sobald die Ware ihm oder dem
Frachtführer übergeben worden ist.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, bar und ohne Abzüge zu zahlen.
Skonti, Boni und Rabatte bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche
Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig
von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der
Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Wenn der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen
einstellt, eine Bank einen Scheck nicht einlöst oder andere Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Firma Da-Ti Computer ohne vorherige Ankündigung zum sofortigen
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In solchen Fällen werden ohne besondere
Anforderungen sämtliche Forderungen gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag
fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Da-Ti Computer behält sich das Eigentum an
den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus
der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch
entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, vor.
8. Garantie und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wird vom Hersteller oder Distributor
eine längere Garantie als 12 Monate gewährt, so treten wir diese an unsere
Kunden ab. Bei der Abwicklung sind wir gerne behilflich. Die Gewährleistung
beträgt für alle von uns gelieferten Waren 24 Monate. Im Falle von Mängeln des
Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften
Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Das Recht zu Wandlung oder
Minderung hat der Kunde erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung. Eine
Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine
weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zuzumuten ist. Garantie und
Gewährleistung gelten nur bei sachgemäßem Umgang mit der Ware. Im Besonderen erlischt die Garantie und auch die Gewährleistung, wenn der Kunde oder Dritte Reparaturen oder Umbauten an der Ware vorgenommen haben.
9. Wandlung (Umtausch)
Sollte eine Wandlung nötig werden, so kann sie nur gegen Vorlage der Originalrechnung
/ -quittung erfolgen. Liefergegenstand und Zubehör müssen in einwandfreiem
Zustand sein. Bei Ware die über Versandhandel bezogen wurde, ist eine Wandlung
innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ohne Angabe von Gründen möglich.
10. Software
Geöffnete oder entsiegelte Software ist vom Umtausch ausgeschlossen. Soweit
Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese ein einfaches Nutzungsrecht
eingeräumt, d.h. der Käufer darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung
überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Bei Verstoß gegen die Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den
entstandenen Schaden. Sollten, die mit uns vereinbarten Nutzungsrechte denen
des Herstellers zuwiderlaufen, so gelten die vom Hersteller bestimmten
rechtlichen Grundlagen
11. Reparaturen und technisches Upgrade
Kostenvoranschläge für oben genannte Leistungen sind kostenpflichtig. Die Firma
Da-Ti Computer behält sich vor, die veranschlagten
Kosten im Nachhinein in zumutbarem Rahmen zu erhöhen. Kostenvoranschläge für
Reparaturleistungen durch von uns beauftragte Dritte, sind generell
freibleibend. Geräte, die uns zu Reparatur oder zum Umbau überlassen wurden
müssen innerhalb von 8 Wochen nach Fertigstellung bezahlt und abgeholt werden. Nach
Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die uns überlassenen
Gegenstände kostenpflichtig zu entsorgen.
12. Schadenersatz
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter
Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss, haftet
die Firma Da-Ti Computer nur, wenn ihm bzw. seinen Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Firma Da-Ti Computer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden.
13. Anwendbares Recht
Für alle Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen
Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt München als vereinbart.